Reifenlabel Reifenlabel


Reifenlabel
Zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauch und Steigerung der Verkehrssicherheit hat die Europäische Union mit der Verordnung (EG) 1222/2009 eine Kennzeichnungspflicht für Neureifen beschlossen, die besagt, dass alle ab dem 1.November 2012 in der EU verkauften Neureifen, die nach dem 30. Juni 2012 produziert wurden mit dem nebenstehenden Reifenlabel versehen sein müssen. Davon betroffen sind Reifen für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und LKW.

Das Label soll Endverbrauchern die Beurteilung der Reifen in drei Kategorien erleichtern, hier am Beispiel PKW-Reifen:


Die Kriterien



Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch)

Durch die Reduzierung des Rollwiderstandes wird Kraftstoff und damit auch CO2 eingespart. Die Bewertungwird in den Klassen von A (grün) bis G (rot) angegeben, wobei D nicht belegt wird. Eine Verbesserungum eine Klasse bedeutet eine Einsparung von ca. 0,1 Liter Kraftstoff auf 100 km.


Nasshaftung / (Sicherheit)

Entscheidend für die Sicherheit beim Fahren ist unter anderem die Nasshaftung der Reifen. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt werden. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur nächsten liegt auf nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 80 km/h zwischen 1 und 2 Fahrzeuglängen (3-6m). Insgesamt beträgt die Bremswegdifferenz z.B. zwischen Klassen A und F über 18 Meter.


Geräusch (Geräuschemission)

Entscheidend für die Sicherheit beim Fahren ist unter anderem die Nasshaftung der Reifen. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt werden. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur nächsten liegt auf nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 80 km/h zwischen 1 und 2 Fahrzeuglängen (3-6m). Insgesamt beträgt die Bremswegdifferenz z.B. zwischen Klassen A und F über 18 Meter.